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Seminartermine BR-Aufbau-12:

BR-Aufbau-12:
Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten:
Einzelne Mitbestimmungstatbestände, Einigungsstelle, Einstweilige Verfügung, und Betriebsverein-barungen als Instrument der Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen


Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist als echte Mitbestimmung in § 87 Abs. 1 BetrVG geregelt. Sie ist die alltäglichste und wichtigste Mitbestimmungsebene des Betriebsrats. Daher müssen die Kenntnisse eines jeden einzelnen Betriebsratsmitglieds in diesem Wissensbereich sehr umfangreich sein und der souveräne Umgang damit muss eine Selbstverständlichkeit sein. Ein souveräner Umgang auf dieser Ebene führt stets zu positiven Betriebsvereinbarungen zugunsten der Arbeitnehmer. Allerdings reicht es in manchen Fällen nicht aus, dass der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung verlangt weil er meint, ein Mitbestimmungsrecht zu haben. Vielmehr muss er diese oft zunächst begründen, um sie dann durchzusetzen, gegebenenfalls gegen den Willen des Arbeitgebers gerichtlich erzwingen zu können. Die Einigungsstelle und die Einstweilige Verfügung sind nur zwei der gesetzlichen Instrumente, mit denen der Betriebsrat seinen formulierten und berechtigten Willen erzwingen kann.

Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung.

Schulungsdauer: 5 Tage

Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt.

Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren.

Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.