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Seminartermine
BR-Aufbau-06:
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BR-Aufbau-06: Das Seminar behandelt das Grundproblem der rechtlichen und tatsächlichen |
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Unterscheidung Umstrukturierung
zwischen den arbeitgeberseitigen Umstrukturierungsmaßnahmen Betriebsänderung",
Betriebsübergang" und Umwandlung". Obwohl jeder
dieser Umstrukturierungsformen jeweils ein anders Rechtsgebiet berührt:
Betriebsübergang ist als Individualrecht in den Vorschriften des
§ 613a BGB, Umwandlung als Unternehmensrecht im Umwandlungsgesetz
und schließlich Betriebsänderung in den Vorschriften der §§
111 ff. BetrVG, bleiben sie doch alle als potentielle Gefahrenquelle,
die die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer negativ berühren
kann, regelungsbedürftig. Auch wenn die weit verbreitete Meinung,
dass der Gesetzgeber bei Betriebsveräußerungen sämtliche
Rechte der Arbeitnehmer individualrechtlich geregelt habe, zum Teil nicht
ganz von der Hand abzuweisen ist, bleibt der Betriebsübergang als
Regelungsgegenstand dem Betriebsrat überlassen. Anspruchsgrundlage: Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten derSchulung. Schulungsdauer: 5 Tage Schulungskosten: 880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesen und Ihnen übermittelt. Anmerkung: Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs- und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum und Ort zu organisieren. Anmeldung: Als PDF zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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