Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder. Das Betriebsverfassungsgesetz
verpflichtet den Betriebsrat in zahlreichen seiner Vorschriften. So verpflichtet
§ 80 Abs. 1 Nr. 2a BetrVG die Durchsetzung der tatsächlichen
Gleichstellung von Frauen und Männern, § 80 Abs. 1 Nr. verpflichtet
den Betriebsrat dafür Sorge zutragen, dass die älteren Arbeitnehmer
im Betrieb gesondert gefördert werden, Nr. 7 derselben Vorschrift
verpflichtet den Betriebsrat, die Integration der ausländischen
Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern, den Rassismus und die Fremdenfeindlichkeit
zu bekämpfen usw.
Die betriebliche Realität der bundesdeutschen Betriebe macht solche
gesetzlichen Regelungen notwendig. Aber mit gesetzlichen Verboten oder
Geboten ist der miserable Zustand in den Betrieben und in der Gesellschaft
nicht aufgehoben, vielmehr müssen die einzelnen Akteure aktiv werden
und den Gesetzen Geltung verschaffen. Das ist der Auftrag des § 80
Abs. 1 BetrVG.
Für den Fall, dass Arbeitnehmer im Betrieb benachteiligt werden oder
eine schlechte Behandlung erfahren, hat der Gesetzgeber ihnen im Betriebsverfassungsgesetz
ein Beschwerderecht eingeräumt. Das Beschwerderecht ist oft das einzige
Mittel, Einzelprobleme wirksam zu lösen, denn wo kein Kläger,
dort kein Richter.
Anspruchsgrundlage:
Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs.
1 BetrVG die Kosten derSchulung.
Schulungsdauer:
5 Tage
Schulungskosten:
880,- Euro, zzgl. 19 % MwSt. Die Tagespauschale und ggf. die Übernachtungskosten
werden nach der erfolgten Seminaranmeldung in der Kostenübernahmeerklärung
ausgewiesen und Ihnen übermittelt.
Anmerkung:
Haben Sie abweichende Termin- und Ortswünsche, so wenden Sie sich bitte
an das IBBI-Team. Wir werden in Abstimmung mit den von uns betreuten Betriebs-
und Personalräten versuchen, dieses Seminar in dem von Ihnen gewünschten
Zeitraum und Ort zu organisieren.
Anmeldung:
Als PDF
zum Ausdrucken oder über unser Onlineformular.
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